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Geschäftsmodell Genossenschaft

Was eine eingetragene Genossenschaft leisten kann

Die eingetragene Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabiliät - und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele setzt die eingetragene Genossenschaft auf Kooperation, Flexibiliät und regionale Stärke und Kompetenz.

Insbesondere bei umweltbewussten und nachhaltigen Zielen, überzeugt die eingetragene Genossenschaft mit ihren Vorteilen. 

Gemeinsam für eine saubere Zukunft – keine andere Geschäftsform bietet Ihnen mehr Raum für eine aktive Beteiligung. Sie können entscheiden und richtungsweisend sein.

  • Für die Region aber auch mit der Region
  • Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Engagement für die lokale Zukunft
  • Im Rahmen der GrünEnergie eG haben die Menschen in der Region Gütersloh nun die Möglichkeit, sich an nachhaltigen „Energie-Projekten“ finanziell und aktiv entscheidend zu beteiligen
  • Keine andere Rechtsform bietet eine bessere Möglichkeit einer direkten Bürgerbeteiligung
  • Demokratisch. Ein Mitglied, eine Stimme - unabhängig von der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen

Organe der Genossenschaft

Vorstand

  • Gunnar Gühlstorf
  • Lena Achtermann

Aufsichtsrat

  • Dr. Christine Disselkamp
  • Ralf Libuda
  • Thomas Primon
  • Axel Kirschberger
  • Thomas Mühlhausen

Generalversammlung

  • Mitglieder der Energiegenossenschaft

Fragen und Antworten Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft – Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten

  • Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das die Interessen der Mitglieder fördert. Jedes Mitglied ist zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des Unternehmens. Es profitiert somit unmittelbar von den Leistungen seiner Genossenschaft.
  • Demokratisch. Ein Mitglied, eine Stimme - unabhängig von der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
  • Die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft ist auf wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele ausgerichtet. Mit der Satzung lässt sich die Genossenschaft individuell für jedes Vorhaben ausgestalten.
  • Die Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner, sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen und verhindert „feindliche Übernahmen“.
  • Eine Genossenschaft kann bereits von drei Personen oder Unternehmen gegründet werden.
  • Die Genossenschaft hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen grundsätzlich selbst Mitglied der Genossenschaft sein.
  • Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf einen Aufsichtsrat verzichten. Die Generalversammlung nimmt dann die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats wahr. Bei diesen Genossenschaften kann in der Satzung vereinbart werden, dass lediglich eine Person zum Vorstand bestellt werden muss.
  • Die Genossenschaft ist eine flexible Rechtsform. Der Ein- und Austritt von Mitgliedern ist ohne großen Verwaltungsaufwand möglich. Für den Eintritt reicht schlicht eine Beitrittserklärung. Die Mitwirkung eines Notars ist nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft kann mit einem einfachen Kündigungsschreiben beendet werden.
  • Jedes Mitglied zeichnet einen oder mehrere Geschäftsanteile. Die Höhe dieser Geschäftsanteile wird individuell in der Satzung festgelegt. Jedes Mitglied haftet nur mit seiner Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
  • Ein Mindestkapital ist bei der Gründung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Eigenkapitalausstattung orientiert sich ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Kriterien. Ein Mindesteigenkapital kann aber in der Satzung vereinbart werden.
  • Das Beteiligungsrisiko in Form der Geschäftsanteile und einer eventuell zusätzlich vereinbarten Haftsumme wird bereits während der Gründungsphase festgelegt. Somit besteht kein unkalkulierbares Risiko bei der Mitgliedschaft.
  • Zusätzliches Eigenkapital kann durch neue Mitglieder oder die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile gewonnen werden. Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft hat das Mitglied Anspruch auf Rückzahlung seines Geschäftsguthabens. Die Suche nach einem Käufer ist nicht erforderlich. Ein Kursrisiko wie bei Aktien gibt es nicht.
  • Die Genossenschaft ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie verfügt aber mit der genossenschaftlichen Rückvergütung (Gewinnverwendung) über ein exklusives Steuersparmodell. Die Rückvergütung wird bei der Genossenschaft steuermindernd als Betriebsausgabe verbucht.
  • Jede Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Sie ist damit Teil des genossenschaftlichen Verbundes und profitiert von einem starken Netzwerk kleiner und großer Genossenschaften aus verschiedenen Branchen. Junge Genossenschaften profitieren vor allem von den umfangreichen Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Der Genossenschaftsverband prüft im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss. Diese Prüfung schützt den Rechts- und Geschäftsverkehr und damit die Mitglieder vor finanziellem Schaden.
  • Die Gründung einer Genossenschaft wird von erfahrenen Beratern der Genossenschaftsverbände begleitet. Sie besprechen vor Ort das Gründungskonzept und den Businessplan und geben dabei viele Anregungen mit auf den Weg.
  • Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder, die unabhängige Prüfung und die umfassende Beratung durch den Genossenschaftsverband die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

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